Aussteifungen
• Stahlaussteifung: Aufgrund keiner nachbarschaftlichen Bohrgenehmigung wurde die Bohrpfahlwand auf einer Abwicklungslänge von 70 m, vollständig mit einer Aussteifung bzw. Abstützung gegen einen rückverankerten Kopfbalken gesichert.
• Stahlaussteifung: Aufgrund keiner nachbarschaftlichen Bohrgenehmigung wurde die Bohrpfahlwand auf einer Abwicklungslänge von 70 m, vollständig mit einer Aussteifung bzw. Abstützung gegen einen rückverankerten Kopfbalken gesichert.